Zum
Inhalt dieser Website
Die
Falschen Dekretalen Pseudoisidors gehören zu einem Komplex
kirchenrechtlicher Fälschungen, die um die Mitte des 9.
Jahrhunderts auftauchen. Entstanden sind sie wohl im 2. Viertel des
9. Jahrhunderts. Die wichtigsten weiteren Bestandteile des
Fälschungskomplexes sind eine Sammlung angeblicher
fränkischer
Herrschergesetze, die Falschen Kapitularien des Benedictus Levita
sowie eine verfälschte Version der sogenannten Hispana, einer
Sammlung von Konzils- und Papsttexten, die in der westgotischen
Kirche weit verbreitet war.
Auf
diesen Seiten finden Sie:
Neu: Handschriftenbeschreibungen
Neu: Vorläufiges
Verzeichnis
der Pseudoisidor-Handschriften
Neu: Vorläufiges
Literaturverzeichnis
Neu: Einbeziehung von
Quellen
und
kanonistischer Benutzung bis zum Dekret Gratians
Die
Falschen Dekretalen haben eine weite Verbreitung gefunden und vor
allem im Mittelalter, aber auch bis in das geltende Kirchenrecht
hinein, Einfluss ausgeübt. Sogar das geltende amerikanische
Verfassungs- und Zivilrecht ist von Pseudoisidor beeinflusst: Der
Oberste Gerichtshof der USA zieht in der Begründung zu einem
1972 ergangenen Urteil
(LINDSEY v. NORMET) zur Auslegung des 14. Verfassungszusatzes
“the
exceptio spolii of the Pseudo-Isidore” heran, so wie er es
schon
in
einer früheren Entscheidung
aus dem Jahre 1915 (GRANT TIMBER & MFG CO. v. GRAY) getan
hatte.
Dennoch ist der Text der Fälschungen bisher nur in
unzureichender Weise veröffentlicht. Die erste Ausgabe durch
Jacques Merlin aus dem Jahre 1523 (nachgedruckt. u.a. im Band 130 von
J.P. Mignes Patrologia Latina) fußt auf einer vergleichsweise
späten Handschrift, die die Fälschungen zudem in
einer vom
ursprünglichen Bestand nicht unbeträchtlich
abweichenden
Form bietet. Dennoch ist diese alte Ausgabe jedenfalls für
einen
großen Teil der Falschen Dekretalen der 1863
veröffentlichten
Edition von Paul
Hinschius
vorzuziehen, (Decretales Pseudo-Isidorianae et
Capitula
Angilramni, Leipzig 1863):
1.
Hinschius
sind gravierende
Fehler in der Datierung und Klassifizierung seiner Handschriften
unterlaufen:
a) Ivrea Bibl. Cap.
83
stammt nicht aus dem 10./11., sondern aus dem 9. Jahrhundert
b)
Leipzig II.7 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem 9. Jahrhundert
c)
Lucca Bibl. cap. Plut. II 123 stammt nicht aus dem 11., sondern aus
dem 9. Jahrhundert
d)
Paris lat. 9629 stammt nicht aus dem 10., sondern aus dem 9.
Jahrhundert, der erste Teil (f. 1-47) sogar aus der Mitte des 9.
Jahrhunderts
e)
Rom Bibl Vallicelliana D.38 stammt nicht aus dem 11., sondern aus dem
9. Jahrhundert
f)
Vat. Ottob. lat. stammt nicht aus dem 11./12., sondern aus dem 9.
Jahrhundert
g)
Vat. lat. 630 stammt nicht aus dem 11./12., sondern aus dem 9.
Jahrhundert
2.
Diese Fehldatierungen haben zu einer Fehleinschätzung bei den
Handschriftenklassen geführt:
a)
Handschriftenklasse A/B (u.a. Vat.lat. 630 und Leipzig II.7)
gehört
ebenso wie Handschriftenklasse A1 mit an die Spitze der
Überlieferung
b)
An die Spitze von Handschriftenklasse A1 gehört nicht Paris BN
lat. 9629, sondern Vat. Ottob. lat. 93
3. Einige Handschriften
– darunter Hinschius' Leithandschriften – sind den
falschen
Handschriftenklassen zugeordnet:
a)
Modena Bibl. Cap. O.I.4 (Leithandschrift für ed. Hinschius, S.
30 – 94) gehört nicht zu Handschriftenklasse A1,
sondern zu
Handschriftenklasse A2
b)
Paris BN lat. 9629, Teil I (f. 1-47; Leithandschrift für ed.
Hinschius, S. 94 – 249), gehört - ausweislich ihrer
Terxtgestalt - nicht zu Handschriftenklasse A1, sondern zu
Handschriftenklasse A/B und ist mit einer Handschrift der Klasse A2
kontaminiert.
Dies
hat zur Folge, dass der gesamte Teil I der Falschen Dekretalen nicht,
wie Hinschius meinte, nach Klasse A1, sondern nach Klasse A2 bzw.
nach einer Mischung von Klasse A2 und Klasse A/B ediert ist.
Außerdem
finden sich im Text auch Spuren von Hinschius' Kollationsgrundlage,
nämlich der Edition Merlins (bzw. eines ihrer Nachdrucke).
4.
Die "echten" Teile der Falschen Dekretalen sind nicht nach
Pseudoisidor-Handschriften, sondern nach der echten Hispana, der
Collectio Dionysio-Hadriana und der Collectio Quesnelliana
abgedruckt. Die Verfälschungen in diesen Teilen werden in der
Edition damit nicht deutlich.
5.
Die Kollationen der Pseudoisidor-Handschriften sind
außerordentlich
unzuverlässig. Eine Probekollation ergab auf gut 100
Hinschius-Druckzeilen mehr als 40 Abweichungen von seiner
Leithandschrift (rein orthographische Abweichungen nicht gerechnet),
die weder im Editionstext stehen noch im Variantenapparat vermerkt
sind.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die ed. Hinschius den Blick auf den Text der
Falschen Dekretalen eher verstellt als freigibt. Andererseits ist zu
berücksichtigen, dass dem zum Zeitpunkt des Erscheinens seiner
Edition 28jährigen Paul Hinschius im Grunde jede
paläographische
Erfahrung fehlte. Beim Abdruck der "echten" Teile der
Falschen Dekretalen nach den "editiones vulgatae" folgte er
einem Rat seines Lehrers Emil Richter (1808-1864), der zu den
angesehensten Kirchenrechtlern seiner Zeit gehörte.
Hinsichtlich
der wenig zuverlässigen Kollationen ist zu
berücksichtigen,
dass Hinschius Anfang der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts keinerlei
technischen Hilfsmittel - nicht einmal Mikrofilme - zur
Verfügung
standen. Die in nur zwei Jahren fertiggestellte Edition bleibt unter
Berücksichtigung dieser Faktoren eine
außerordentliche
Leistung und die mehr als 200seitige Editionseinleitung ist nach
über
140 Jahren zwar in vielen Einzelheiten überholt, bleibt aber
nach wie vor eines der lesenswertesten Werke über die
pseudoisidorischen Fälschungen.
Hinsichtlich der Ermittlung
der von den Fälschern benutzten Quellen hat Hinschius,
gestützt
auf die Arbeiten Blondels und Knusts, Grundlegendes geleistet, das
bis heute trotz einiger Ergänzungen in Einzelheiten, im Ganzen
nicht überholt ist.
Auf
diesen Seiten entsteht ein neue Edition der Falschen Dekretalen
Pseudoisidors. Zunächst geht es darum, eine bessere
Annäherung
an den Text der Dekretalen zu finden. . Ein besserer Text, als er
sich in den Editionen von Paul Hinschius oder von Jacques Merlin
findet, ist seit langem ein Forschungsdesiderat. Der Text geht von
einer Anregung Horst Fuhrmanns zu einer "halbkritischen"
Ausgabe aus (Wilfried HARTMANN - Gerhard SCHMITZ [Hgg.], Fortschritt
durch Fälschungen? Ursprung, Gestalt und Wirkungen der
pseudoisidorischen Fälschungen [MGH Studien und Texte 31,
Hannover 2002, S. 249f.]), zielt aber letztlich auf eine eneu
kritische Edition ab. Der Weg dorthin ist allerdings noch weit.
Eine
deutsche Übersetzung der Fälschungen existiert
bislang
nicht. Deswegen werden hier auch ausgewählte Stücke
in
Übersetzung (meist in Auszügen) bereitgestellt.
Dieser Teil
der Website steckt allerdings noch in den allerersten Anfängen.
Zunächst
werden für die Falschen Dekretalen 12 Handschriften aus dem
9.-12.
Jahrhundert herangezogen. Diese Handschriften sollen die
verschiedenen frühen Versionen der Falschen Dekretalen
repräsentieren. Es wird sich dabei um folgende, meist aus dem
9.
Jahrhundert stammende, Codices handeln:
Vat. lat 630
(V630)
Vat. Ottob. lat. 93 (O93)
New
Haven Beinecke Library 442
(N442)
Paris
Bibliothèque nationale lat. 9629
Eton,
College Library 97, s. XII
repräsentieren
die verschiedenen alten Formen der Langversion. In einer
späteren
Phase der Edition werden auch noch jeweils eine Handschriften
der wohl frühestens im 11. oder 12. Jahrhundert entstandenen
Hinschius'schen Handschriftenklassen B und C zur Ausgabe
heranzuziehen sein.
Fürs
erste sollen die Handschriften
Ivrea
Biblioteca Capitolare 83 (I83)
Rom,
Bibl. Vallicelliana D.38 (VD38)
Sankt
Gallen Stiftsbibliothek 670 (SG 670)
Bamberg,
Staatsbibliothek can 4 (Bcan4)
Pistoia,
Biblioteca Capitolare 102 (130)
Brescia,
Bibl. Queriniana B.II.13 (BII13)
Stuttgart,
Württ. Landesbibliothek, Hofbibliothek VI.105 (S105)
die
Kurzversion der Falschen Dekretalen (Hinschius-Klasse A2)
repräsentieren. Die Handschrift aus der Biblioteca
Vallicelliana
ist auch deswegen von besonderem Interesse, weil sie mehr als 1000
erläuternde Glossen enthält. Welche weiteren
Handschriften
der Kurzversion zu berücksichtigen sein werden, wird auch von
den Ergebnissen der von Klaus Zechiel-Eckes geplanten Analyse der
Überlieferung der Kurzversion der Falsachen Dekretalen
abhängen.
Es scheint jedoch, dass die Handschriften von Ivrea, Rom und Bamberg
untereinander enger zusammenhängen und vermutlich die
älteste
Form der Kurzversion überliefern. Aus dieser Version, und zwar
aus einer Handschrift, die eng mit dem Vallicelliana-Codex
zusammenhängt, ist diejenige Form abgeleitet, die Paul
Hinschius
der Kapiteleinteilung seiner Edition zugrundegelegt hat. Diese
Version ist in unserer Ausgabe durch die Handschriften von Pistoia
und Brescia repräsentiert. Die Form, wie sie u.a. in den
Handschriften von Sankt Gallen und Stuttgart vorliegt, stammt
ebenfalls von der ersten Handschriftengruppe ab, wobei eine
Handschrift vom Typ der Codices von Ivrea und Bamberg Pate gestanden
hat. Dabei sind die Handschriften der Kurzversion auch deswegen von
besonderer Bedeutung weil sie - vielleicht auch wegen ihrer
handlicheren Gestalt - in der kanonistischen Rezeption Pseudoisidors
eine besonders wichtige Rolle gespielt haben.
V630
repräsentiert die von Hinschius (Decretales Pseudoisidorianae
et
Capitula Angilramni. Leipzig 1863) sogenannte und von ihm
unterschätzte Klasse A/B. Die Folio-Handschift stammt aus dem
Kloster Corbie, dessen enge Beziehungen zu Pseudoisidor von Klaus
Zechiel-Eckes (z.B. Klaus Zechiel-Eckes, Auf Pseudoisidors Spur.
Oder: Versuch, einen dichten Schleier zu lüften, in: Wilfried
HARTMANN - Gerhard SCHMITZ [Hgg.], Fortschritt durch
Fälschungen?
Ursprung, Gestalt und Wirkungen der pseudoisidorischen
Fälschungen
[MGH Studien und Texte 31, Hannover 2002] S. 1-28) betont worden
sind, der gezeigt hat, dass einige handschriftliche Quellen der
Fälscher aus der Klosterbibliothek Corbies stammen. Die
Handschrift ist sorgfältig geschrieben und durchkorrigiert.
O93
repräsentiert die Hinschius-Klasse A1. Da diese Handschrift am
Anfang (es fehlen die Praefatio, der gefälschte Briefwechsel
zwischen Aurelius von Karthago und Papst Damasus I., der Konzilsordo,
das Breviarium, die Kanones der Apostel und nahezu der gesamte 1.
Clemens-Brief) und am Schluss (es fehlen alle Stücke ab dem
Brief Leos I. an Bischof Anastasius von Thessaloniki) defekt ist wird
an Stelle dieser Handschrift für die Stücke am Anfang
die
aus dem 10. Jahrhundert stammende Handschrift Angers (A367),
Bibliothèque municipale 367 und für den Schluss
vorerst
die aus dem 9. Jahrhundert stammende Handschrift Paris,
Bibliothèque
nationale lat. 9629 (P9629) herangezogen.
O93 bietet eine sehr
gute Textqualität und ist sorgfältig korrigiert
worden. Der
Mangel an jedlichem Zierwerk zeigt, dass es sich um eine
Arbeitshandschrift handelt. Ein enger Zusammenhang der Handschrift
mit der Fälscherwerkstatt ist jedenfalls nicht
auszuschließen.
Der Konzilienteil von O93 ist stärker interpoliert als der von
V630. So finden sich in c. 1 und c. 2 des 5. Konzils von Karthago in
O93 typisch pseudoisidorische Einfügungen, die in V630 fehlen
(s. Text)
P9629 ist komplex zusammengesetzt. Hier interessiert
vorerst der zweite Teil der Handschrift (ab f. 48), der zusammen mit
seiner Fortsetzung in Paris Bibl. nat. lat. 1557 den im 9.
Jahrhundert geschriebenen Teil III einer A1-Version der Falschen
Dekretalen enthält.
N442
repräsentiert die sogenannte Cluny-Version. Die Handschrift
steht in engem Zusammenhang mit der Fälscherwerkstatt (vgl.
Karl-Georg Schon, Eine Redaktion der pseudoisidorischen Dekretalen
aus der Zeit der Fälschung, DA 34, 1978, S. 500-511). und
präsentiert eine sehr gute Textqualität. Auch hier
handelt
es sich um eine Arbeitshandschrift.
Paris
Bibl. nat. lat. 9629 scheint in seinem ersten Teil
eine
A/B-Handschrift zu überliefern, während der zweite
Teil der
Handschrift vom Textbestand her zur Klasse A1 zu rechnen ist,
textlich aber auch Spuren von A/B aufweist. Ob dies auf Kontamination
einer A1-Handschrift mit einer A/B-Überlieferung
zurückzuführen
ist oder ob wir es mit einer Zwischenstufe zwischen A1 und A/B zu tun
haben, wird noch zu klären sein. Auch die Handschrift Eton
College 97 überliefert in ihren beiden Dekretalenteilen einen
A/B-Text (der Konzilienteil ist der einer Hispana Gallica
Augustodunensis und zwar in sehr ursprünglicher Form).
Da
alle vier genannten Formen der Fälschung bereits mit
handschriftlichen Zeugen aus dem dritten Viertel des 9. Jahrhunderts
vorliegen, wird man damit rechnen müssen, dass alle vier
Formen
in dem Sinne authentisch (sit venia verbo) sind, dass sie alle
gleichermaßen unmittelbar auf die Fälscher selbst
zurückgehen. Immerhin ist es auffällig, dass zu einem
so
frühen Zeitpunkt schon so viele verschiedene Versionen in
Umlauf
waren. Es hat bis etwa zum 11. Jahrhundert – also etwa 200
Jahre
–
gedauert, bis weitere Versionen hinzukamen. Hinsichtlich der
Kurzversion (Hinschius-Klasse A2) kommt hinzu, dass in dem
unmittelbar auf die Praefatio folgenden gefälschten
Briefwechsel
zwischen Damasus und Aurelius von Karthago (Stücke 2 und 3 der
nachfolgenden Texte) von einer angeblich von Papst Damasus
zusammengetellten Sammlung von Papstbriefen der Nachfolger des
Apostels Petrus bis zum Beginn des Pontifikats von Damasus die Rede
ist, die Damasus angeblich auf Bitte des Aurelius von Karthago
erstellt haben soll - also einer Sammlung, die genau dem Umfang der
Kurzversion der Falschen Dekretalen entspricht. Ein anderer Zweck als
eben diese Sammlung - also die Kurzversion der Falschen Dekretalen -
zu legitimieren, ist in dem Briefwechsel nicht zu erkennen.
Hinsichtlich A1 und A/B spricht überdies die unterschiedliche
Verfälschungsintensität (s. oben) für den
Urprung
beider Klassen in der pseudoisidorischen Werkstatt.
Für
die echten Stücke der Falsche Dekretalen werden
zusätzlich
folgende Handschriften herangezogen:
Für
Texte aus der Collectio Dionysio-Hadriana:
Berlin Deutsche
Staatsbibliothek Hamilton 132 (B132). Diese Handschrift stammt aus
Corbie und zeigt deutliche Spuren der Benutzung durch die
pseudoisidorische Werkstatt. Die ursprüngliche Hadriana
(geschrieben in der ab-Schrift Corbies) ist - vielleicht noch vor der
Mitte des 9. Jahrhunderts - in karolingischer Minuskel zu einer nur
in dieser Handschrift überlieferten Sonderform der Hispana
Gallica Augustodunensis umgearbeitet und ergänzt
worden.
Außerdem finden sich viele Merkzeichen derjenigen Art am
Rande,
die denen, die K. Zechiel-Eckes (Ein Blick in Pseudoisidors
Werkstatt, Francia 28/1, 2001, S. 37ff.) in anderen
Corbie-Handschriften nachgewiesen hat, die von Pseudoisidor
nachweislich benutzt wurden
Für
Texte aus der Hispana-Tradition werden neben der
Berliner
Hamilton Handschrift die Hispana Gallica des Cod.
Wien
Österr.
Nationalbibliothek 411 (Hispana Gallica), sowie der
im 9.
Jahrhundert in Corbie entstandene Vat. lat. 1341 (wie die Hamilton
Handschrift Hispana Gallica Augustodunensis)
herangezogen.
Außerdem überliefert auch die Handschrift Eton
College 97
in ihrem Konzilienteil eine von Vat. lat. 1341 etwas abweichende und
der Hispana Gallica regelmäßig
näher stehende
Form der Hispana Gallica Augustodunensis. Da diese
Handschrift
für den normannisch-insularen Traditionsstrang ohnehin
heranzuziehen ist, wird die Hispana Gallica Augustodunensis in
der Edition implizit mitediert werden.
Der
Text liegt nunmehr vollständig vor. Er richtet sich
grundsätzlich nach Handschriftenklasse A1 (O93 bzw. A367 und
P9629). Andere Handschriften wurden zur Texterstellung herangezogen,
so weit A1 offensichtlich unsinnige Lesarten bietet und diese nicht
von wenigstens zwei weiteren Überlieferungssträngen
gedeckt
sind. Nichtsdestoweniger hat der Text noch vorläufigen
Charakter. Über manche Lesarten wird letztlich erst nach der
Quellenanalyse zu entscheiden sein. Die Rubriken, die keineswegs (wie
Hinschius meinte) ein
Charakteristikum der Kurzversion darstellen, sind in den Text
integriert
(jeweils mit Angaben, in welchen Handchriften sich die jeweilige
Rubrik findet).
Wie
oben dargelegt haben die Fälscher offenbar ihr Werk in
mehreren
Versionen veröffentlicht. A1 enthält dabei den
umfassendsten Text. Die Auswahl einer anderen Version der
Fälschungen
hätte dazu geführt, dass die Leitklasse u.U. mehrfach
hätte
gewechselt werden müssen, so dass ein Text entstanden
wäre,
der so jedenfalls nicht überliefert ist und vermutlich auch
nie
existiert hat. Zechiel-Eckes hat in Francia 28/1, 2001, S. 69
gezeigt, dass sich bei dem von ihm ebd, S. 71ff. edierten 2.
Brief des Papstes Iulius
an die orientalischen Bischöfe über 99 % des Textes
sichern
lassen, wenn man der Übereinstimmung von wenigstens drei der
vier aus der Werkstatt der stammenden Klassen A1, A/B, A2 und
Cluny-Version folgt. Die hier gewählte Methode, A1 stets dann
zu
folgen, wenn A1 nicht unsinnige Lesarten bietet, führt im
Ergebnis zu kaum einem anderen Resultat. Es kann somit einstweilen
dahingestellt bleiben, welcher der vier aus der Werkstatt stammenden
Klassen die zeitliche Priorität zukommt.
Zechiel-Eckes’
Vermutung, dass der Kurzversion A2 diese Priorität
zuzuerkennen
sei, ist zwar aufgrund der großen Quellennähe von A2
jedenfalls in diesem Brief verführerisch, doch stehen dieser
Annahme auch erhebliche Schwierigkeiten entgegen. So kennen wir
A2-Handschriften aus dem 9. Jahrhundert (Rom Bibl. Vallicelliana D.38
und Ivrea Bibl Capitolare LXXXIII), die in einigen Punkten Anzeichen
einer Ableitung aus einer Handschrift der Langversion (A1 oder Cluny)
aufweisen (Nummerierung einzelner Briefe nach dem nur in der
Langversion überlieferten und nur dort auch sinnvollen Inhaltsverzeichnis
zu Teil III
der Falschen Dekretalen). Eine Entscheidung der Frage wird -
vielleicht - möglich sein, wenn der Text der Falschen
Dekretalen
insgesamt konstituiert ist. Auch hier bleiben im Übrigen die
Ergebnisse der Studien zur Kurzversion durch Zechiel-Eckes
abzuwarten.
Der
Text ist orthographisch vereinheitlicht. Fußnoten zu
Textvarianten sind mit fortlaufenden Zahlen nummeriert. Rein
orthographische Abweichungen sind nicht vermerkt.
Zur
besseren Benutzbarkeit und Überprüfbarkeit sind in
den
HTML-Texten jeweils am Anfang und Ende jedes Stücks die
genauen
handschriftlichen Fundstellen angegeben; Seiten- bzw. Spaltenwechsel
in den Handchriften sind in <...> im Text vermerkt; Die
Kapiteleinteilung und -zählung der ed. Hinschius ist mit "(H.
...)" im Text angegeben. Hinweise auf etwaige Korrekturen sind
selbstverständlich willkommen.
Hier
können Sie Projekt Pseudoisidor mit Google durchsuchen:
© 2004-2006 Karl-Georg Schon
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