2.
Teil der Falschen Dekretalen
Der
zweite Teil der
Falschen Dekretalen enthält
- Einleitungsmaterialien
(Traktat De primitiva ecclesia, das Constitutum
Constantini
drei Vorreden zum Konzil von Nikäa)
- Echte,
zum Teil
verfälschte Konzilien im wesentlichen nach der Hispana
vom
Konzil von Nikäa bis zum 2. Konzil von Sevilla.
Er ist
überliefert
in den Handschriftenklassen
Die
Handschriftenklasse
A2 enthält von diesem Teil den Traktat De primitiva
ecclesia
sowie etwa die erste Hälfte des Constitutum
Constantini.
Im
einzelnen enthält
der 2. Teil folgende Texte:
Folgende
Pseudoisidorhandschriften sind für die Edition herangezogen:
- Vat.Ottob.
lat 93 als
Repräsentant der Klasse A1 (O93);
- Vat.
lat. 630 als
Repräsentant der Klasse A/B (V630);
für
die in Klasse A2
überlieferten Stücke sind wie für Teil I die
Handschriften
- Ivrea
Bibl. Cap.
LXXXIII (I83) und
- Rom
Bibl.
Vallicelliana D.38 (VD38) benutzt.
In der
Cluny-Version ist
Teil II nicht überliefert.
Neben
den
Pseudoisidorhandschriften werden für die Hispana Gallica die
einzige erhaltene Handschrift
- Wien,
Österreichische Nationalbibliothek 411, s. IX (W411),
sowie
für die
Hispana Gallica Augustodunensis folgende Handschriften einbezogen:
- Vat.
lat 1341, s.
IX, aus Corbie (V1341), in dem aufgrund eines Lagenverlusts
der Schluß des 3. Konzils von Braga, das 1. Konzil
von
Sevilla und der Anfang des 2. Konzils von Sevilla fehlen, und
- Berlin,
Staatsbibliothek Hamilton 132, s. IX, ebenfalls aus
Corbie (B132) , der die griechischen Konzilien in der Version
des
Dionysius Exiguus überliefert (hier nicht herangezogen) und
die
gallischen und spanischen Konzilien mit der Ausnahme des 12 und 13
Konzis von Toledo im Zuasammenhang der Sammlung der Handschrift von St.
Amand bietet (Stücke aus der Sammlung der Handschrift von St.
Amand vorläufig nicht herangezogen)
- Eton
College Library
97, s. XII. Die
Handschrift stammt aus
Exeter, ist aber
vielleicht in Nordfrankreich entstanden.
Sie enthält nicht, wie Sch. Williams angenommen
hat, alle drei Teile der Falschen Dekretalen, sondern die beiden
Dekretalenteile und, wie J. Richter gezeigt hat, anstelle des
Konzilienteils der Falschen Dekretalen den Konzilienteil der HGA
In
einer späteren
Phase der Ausgabe wird zu prüfen sein, welche Handschrift der
Collectio Dionysio-Hadriana, die die Fälscher für die
griechischen und die afrikanischen Konzilien zur Korrektur der stark
verderbten Hispana Gallica benutzt haben, und welche Handschrift der
Sammlung der Handschrift von St. Amand, die vermutlich zur Korrektur
der gallischen und der spanischen Konzilien herangezogen wurde, noch in
der Ausgabe zu berücksichtigen sein werden.
©
2004, 2005
Karl-Georg Schon
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Zuletzt
geändert am 17.1.2005
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