Projekt Pseudoisidor

Pseudoisidor

Capitula Angilramni

Collectio Danieliana

Pseudoisidor Teil I

Pseudoisidor Teil II

Pseudoisidor Teil III

Sammlung in 17 Büchern

 

Collectio Tripartita

IV.13 Das Dekret Ivos von Chartres[1]

Die ca. 1091/96 entstandenen Sammlungen Ivos von Chartres (Collectio Tripartita, Dekret und Panormia) stellen rein numerisch die umfangreichste Leistung der vorgratianischen Kanonistik dar.

Rund 6500 Kapitel hat der Bischof von Chartres in seinen drei eng miteinander zusammenhängenden Kirchenrechtssammlungen zusammengestellt. Doch die Bedeutung der Sammlungen Ivos beschränkt sich nicht darauf, das umfangreichste Textarsenal der vorgratianischen Kanonistik bereitgestellt zu haben. Nach P. Fournier gelang es Ivo, eine Synthese aus der vorgregorianischen Kanonistik Burchards von Worms und der römisch geprägten Kanonistik der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts zu schaffen.[2]

Es ist bei der Fülle des von Ivo verarbeiteten Materials nicht überraschend, daß sich bei ihm auch eine ganze Reihe von Zitaten aus den CA finden. Von den 3760[3] Kapiteln des Dekrets[4] stammen 14 aus den CA, davon neun über das Dekret Burchards:

 

Ivo

Burchard

CA

Ivo

Burchard

CA

3,251

3,199

6bis

6,286q

2,195

5bis

4,154

6bis

6,271

2,200

37b

4,156

---

45

6,278

2,204

14bis

5,38

---

37a

10,37

__

10bis

5,276

1,166

12bis

16,3

15,2

8bis

5,280

1,170

17

16,10

15,9

37a

6,140

2,39

15[5]

16,235

45

 

Für drei Übernahmen hat Ivo offenbar die CA unmittelbar herangezogen. Er inskribiert diese Kapitel jeweils als Brief des Papstes Hadrian an Bischof Ingelrannus bzw. Ingelrandus (von Metz). Rubriken setzt Ivo zu diesen Kapiteln nicht. Mangels signifikanter Lesarten wird man für diese Kapitel nur eine Vermutung über die von Ivo benutzte CA-Handschrift äußern können. Die Namensform Ingelrannus bzw. Ingelrandus findet sich in keiner bekannten CA-Handschrift. Am nächsten kommt ihr die Namensform Ingilramnus, die sich in den Handschriften der Klasse L nachweisen läßt. Aus Klasse L kennen wir auch eine Handschrift, die der Kapitelzählung Ivos besonders nahe kommt: Cambridge, Corpus Christi College 130 (Nr. 32). CA 37a = Ivo 5,38 trägt in dieser Handschrift die Nummer XXXIX (Ivo XXXVIII), CA 45 = Ivo 4,156 die Nummer L (Ivo: XLVIIII) und CA 6bis = Ivo 4,154 die Nummer LXII (Ivo: ebenfalls LXII) und CA 10bis = Ivo 10,37 die Nummer LXVI (Ivo: LXVII). Keine sichere Entscheidung ist hinsichtlich der Vorlage von Ivo 16,235 = CA 45 zu treffen.[6]

In der Textbehandlung ist Ivo konservativ. Änderungen des Textes sind selten und geben der Vorlage an keiner Stelle einen anderen Sinn.


[1] Ivos Dekret wird hier vor der Collectio Tripartita behandelt, weil Sammlung B der Collectio Tripartita, die allein Stücke aus den CA enthält, einen Auszug aus dem Dekret darstellt, vgl. Fournier, Les collections canoniques attribuees à Yves de Chartres, S. 322 ff.

[2] Vgl. Fournier, Yves de Chartres et le droit canonique, S. 384 ff. Zu Ivos Sammlungen Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung 2, S. 542 ff. mit weiterer Literatur. Zum Dekret Ivos vgl. Kéry, Canonical Collections, S. 250 ff. Zum Forsachungsstand Fowler-Magerl, Kanones, S. 49f.

[3] So die in Migne, PL 161 nachgedruckte Ausgabe Fronteaus von 1647, in der allerdings einige Kapitel fehlen. Zur handschriftlichen Überlieferung und den Drucken des Dekrets vgl. Landau, Dekret Ivos, S. 1 ff.; zur Ausgabe Fronteaus ebd., S. 5 ff.

[4] In der hier zugrunde gelegten Dekrethandschrift Paris, Bibl. nat. lat. 14315 sind nach 6,268 (Zählung nach Fronteau) 18 zusätzliche Kapitel überliefert, die hier als 6,268a-r gezählt werden. Die gleichen Kapitel finden sich auch in den Dekrethandschriften Paris, Bibl. nat. lat. 3874 und London, British Library Royal 11.D.VII. Die übrigen Dekrethandschriften habe ich nicht eingesehen. 6,286q ist bei Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung 3, S. 973, Nr. 395 nachzutragen.

[5] Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung 2, S. 551 hält eher eine direkte Übernahme aus den CA für wahrscheinlich, doch spricht die weitgehende Übereinstimmung in Rubrik und Inskription mit Burchards Dekret gegen diese Annahme.

[6] Fuhrmann, ebd. glaubt auch hier an eine direkte Übernahme aus den CA. Allerdings ist Ivos Kapitelüberschrift zu 16,235 anders gestaltet als bei den anderen vier Direktübernahmen aus den CA (keine Inskription, sondern lediglich Rubrik), so daß Zurückhaltung angebracht erscheint.

© 2005 Karl-Georg Schon
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Zuletzt geändert am 6.7.2005

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