IV.14. Die Collectio Tripartita
Die
Collectio Tripartita
stellt eine eigentümliche Verbindung aus einer Quelle
(Sammlung A)
und einem
Auszug (Sammlung B) des Dekrets Ivos von Chartres dar.
Sammlung A zitiert die CA nicht, Sammlung B enthält zwei
Kapitel,
die über Ivos
Dekret letztlich aus den CA stammen: 10,7 = Ivo, Dekret 5,280 =
Burchard,
Dekret 1,170 = CA 17; 29,3 = Ivo, Dekret 16,10 = Burchard, Dekret 15,9
= CA37a.
©
2005 Karl-Georg
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Zuletzt
geändert am
6.7.2005
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