Projekt Pseudoisidor

Pseudoisidor

Capitula Angilramni

Collectio Danieliana

Pseudoisidor Teil I

Pseudoisidor Teil II

Pseudoisidor Teil III

Collectio Caesaraugustana

 

Summa decretorum Haimonis

IV.19. Die Sammlung in zehn Teilen

Die Sammlung in zehn Teilen wird in den Beginn der 20er Jahre des 12. Jahrhunderts datiert, wobei ein erster Entwurf bereits 1110 in Thérouanne entstand.[1] Es ist auch kaum zu bestreiten, daß sie in Beziehung zur Kirchenprovinz Reims steht.[2]

Insgesamt sind sechs Handschriften der Sammlung bekannt. An acht Stellen werden die CA zitiert:

 

Sammlung in zehn Teilen

CA

Sammlung in zehn Teilen

CA

4,21,7

9bis

5,11,1

45

5,3,2

20bis

5,11,6

13

5,10,1

36

5,17,5

1bis

5,10,20

50

5,19,4

18bis

Die Herkunft von vier Kapiteln ist nicht zu bestimmen: 5,3,2; 5,11,1; 5,11,6[3]; 5,19,4[4]. 4,21,7 stammt nach seiner Inskription (Ex concilio Kartaginensi cap. VIII) entweder aus dem Dekret Burchards (15,2) oder aus dem Dekret Ivos (16,3).[5] 5,10,1 ist inskribiert Adriani pape cap. I und wird daher aus der 74-Titel-Sammlung (c. 290), der Sammlung in vier Büchern (3,18,1) oder aus der Panormia Ivos (4,56) stammen. 5,10,20 stammt nach der Inskription (Ex concilio Wormaciensi) wohl aus Burchards Dekret (16,32), und 5,17,5 wird wegen seiner Inskription (cap. VII) aus der Panormia Ivos (4,111) oder – weniger wahrscheinlich – aus der 74-Titel-Sammlung (Inskription von c. 298: cap. VIII) stammen.


[1] Vgl. Fournier-Le Bras, Hist. des coll. can. 2, S. 302 f. Zum gegenwärtigen Forschungsstand Fowler-Magerl, Kanones, S. 57ff., vgl. Kéry, Canonical Collections, S. 263 f.

[2] Vgl. ebd., Fournier-Le Bras, Hist. des coll. can. 2, 305 f.

[3] Dieses Kapitel ist Ex concilio Turonensi cap. CII inskribiert. Vielleicht ergibt sich ein Zusammenhang mit weiteren Texten der Sammlung in zehn Teilen, die Ex canone Turonensis ecclesie inskribiert sind (vgl. Fournier-Le Bras, Hist. des coll. can. 2, S. 299 f.). Die gleiche Inskription findet sich an einigen Stellen der Sammlung der Handschrift von St.-Germain (vgl. ebd., S. 287) sowie in dem aus der Sammlung von St.-Amand abgeleiteten Teil der Handschrift Paris, Bibl. nat. lat. 12445 (Nr. 2), die sich lange in St.-Germain befunden hat. Zur Sammlung der Handschrift von St.-Amand und dem entsprechenden Teil der Handschrift Paris 12445 vgl. zuletzt Mordek, Kirchenrecht und Reform, S. 265 f. Siehe auch oben S. @@@.

[4] Das Kapitel ist zwar Ex decretis Calixti pape Benedicto episcopo inskribiert, also nach einer Parallelstelle bei Ps.-Calixtus (ed. Schon, http://www.pseudoisidor.mgh.de/pdf/035b.pdf, [ed. Hinschius, S. 137 Z. 9-11]), stammt ausweislich seiner Textgestalt nicht aus Ps.-Calixtus., sondern aus den CA.

[5] Regino, Appendix III wird man wegen der geringen Verbreitung dieser Sammlung ausschließen können.

 

© 2005 Karl-Georg Schon
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Zuletzt geändert am 6.7.2005

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