Projekt Pseudoisidor


Pseudoisidor

Capitula Angilramni

Collectio Danieliana

Pseudoisidor Teil I

Pseudoisidor Teil II

Pseudoisidor Teil III

Die Überlieferung

 

Handschriftenklasse A

III.l. Die Falschen Dekretalen und die Capitula Angilramni

Die Vorrede des Isidorus Mercator beschreibt den Umfang der Dekretalensammlung mit folgenden Worten:

In principio vero voluminis huius, qualiter concilium apud nos celebratur, posuimus, ut, qui nostrum ordinem sequi voluerint, sciant, qualiter hoc agere debeant ... atque sapientissimo consilio iudicaverint. Denique propter eorum auctoritatem ceteris conciliis praeposuimus canones, qui dicuntur apostolorum, licet a quibusdam apocrifi dicantur, quoniam plures eos recipiunt et sancti patres eorum sententias synodali auctoritate roboraverunt et inter canonicas posuerunt constitutiones. Deinde quarundam epistolarum decreta apostolicorum intersedavimus, id est Clementis, Anacleti, Evaristi et ceterorum apostolicorum, quas hactenus repperiri potuimus, epistolas usque ad Silvestrum papam. Postmodum vero Nicenam synodum constituimus propter auctoritatem eiusdem magni concilii. Deinceps diversorum conciliorum Graecorum ac Latinorum, sive quae antea, seu quae postmodum facta sunt, sub ordine numerorum ac temporum capitulis suis distincte sub huius voluminis aspectu locavimus, subicientes etiam reliqua decreta praesulum Romanorum usque ad sanctum Gregorium et quasdam epistolas ipsius ... [1]

Danach würden die CA nicht zum eigentlichen Bestand der Falschen Dekretalen gehören. Schon nach der traditionellen Auffassung aber enden die Dekretalen nicht, wie Isidorus Mercator schreibt, mit Gregor I., sondern mit Gregor II. (Synode von 721). Außerdem enthalten fast alle Handschriften, die Teil III der Falschen Dekretalen vollständig überliefern, darüber hinaus Exzerpte aus dem 4. und dem 6. allgemeinen Konzil.[2] Schließlich sind in den Handschriften der Cluny-Version[3] und in einer bestimmten Gruppe der Hinschius-Klasse A1[4] noch folgende Stücke zusätzlich zu diesen Exzerpte überliefert: Ein an anderer Stelle[5] näher beschriebenes Florilegium aus dem Register Gregors des Großen, der gefälschte Brief Isidors von Sevilla an Bischof Leudefredus von Cordoba[6] sowie der Brief Isidors von Sevilla an den Bischof Massona.[7] Die genannte Gruppe der Hinschius-Klasse A1 hängt von Vat. Ottob. lat. 93 (s. IX 3/4) ab.[8] Da die Stammhandschrift der Cluny-Version, New Haven, Beinecke Library 442, ausweislich einer von erster Hand bis zu Nikolaus I. (858-867) geführten Papstliste und nach dem paläographischen Befund wohl etwa in die 60er Jahre des 9. Jahrhunderts zu setzen ist, und da weder Vat. Ottob. lat. 93 von der New Haven-Handschrift noch umgekehrt der New Haven-Codex unmittelbar von Vat. Ottob. lat. 93 abhängt,[9] müssen die den erwähnten Handschriften gemeinsamen Zusätze schon sehr früh, vermutlich schon in der Fälscherwerkstatt, zum Bestand der Falschen Dekretalen gekommen sein. Somit sind auch die CA ein Bestandteil des Corpus der Falschen Dekretalen. Jede Aussage über die Überlieferungsgeschichte der CA erlaubt daher mindestens zugleich Vermutungen über die Überlieferungsgeschichte der Falschen Dekretalen. Andererseits kann jede Aussage über die Überlieferungsgeschichte der Falschen Dekretalen bis zum Beweis des Gegenteils auf die Überlieferungsgeschichte der CA übertragen werden. Dabei bleibt zu bedenken, daß die CA auch außerhalb des Corpus der Falschen Dekretalen überliefert sind.[10] Es wird sich daher nicht immer ausschließen lassen, daß diese Überlieferungen außerhalb des pseudoisidorischen Corpus auf Überlieferungen innerhalb des Corpus eingewirkt haben.

Die drei ältesten Handschriften der Langversion der Falschen Dekretalen sind Vat. lat. 630, Vat. Ottob. lat. 93 und New Haven, Beinecke Library 442. Abgesehen von der Collectio Lanfranci und von einigen Einzelüberlieferungen gibt es nur wenige CA-Handschriften, die nicht mit einer dieser drei Handschriften in Verbindung stehen. Gelänge es, das Verhältnis dieser drei Handschriften zueinander zu definieren, wäre damit eine sichere Grundlage für die weitere Untersuchung der Überlieferungsgeschichte der CA gegeben. Da Vat. Ottob. lat. 93 am Schluß defekt ist, liegt die erste Aufgabe darin, eine Handschrift ausfindig zu machen, die am Schluß nicht oder wenigstens nicht im gleichen Maße defekt ist wie Vat. Ottob. lat. 93 und sich als mittelbare oder unmittelbare Abschrift von Vat. Ottob. lat. 93 erweisen läßt.

In Vat. Ottob. lat. 93 finden sich im Brief Leos I. an den Bischof Theodoret von Cyrus[11] viele purifizierende Korrekturen. Eine mittelbare oder unmittelbare Abschrift des Ottobonianus müßte den Brief Leos an Theodoret in der gleichen, leicht verkürzten Form[12] enthalten wie Vat. Ottob. lat 93.

Außerdem müßten sich in einer derartigen Handschrift die Korrekturen des Ottobonianus im Text wiederfinden. Eine Handschrift dieser Art existiert tatsächlich: Vat. lat. 3791. Dafür einige Beispiele:

 

ACO

Coll. Grimanica

Ottob. vor Korrektur

Ottob. nach Korrektur

Vat. lat. 3791

78,26

sede formatum

fide formatum

fide sede formatum

sede firmatum

78,30

dominus statuit

dominus instabit

dominus instituit

dominus instituit

79,3

confirmarit

confirmaret

confirmaverit

confirmaverit

79,21

caedes adsciverat

sedes arciverat

cedem sociaverat

cedem sociaverat

79,24

de illo iam triumphare

de illorum triumphare

de illo triumphare

de illo
triumphare

79,26

dicta

dicta

dicta esse

dicta esse

79,29

ex suis

ex suis

ex suo

ex suo

79,35

per aetates et in sapientia

per aetates erat in sapientia

per aetates erat aut in sapientia

per aetates erat aut in sapientia

80,3

addicta

addicta

abdicata

abdicata

 

Damit bleiben nur zwei Möglichkeiten offen: Entweder ist Vat. lat. 3791 von Vat. Ottob. lat. 93 abhängig, oder Vat. lat. 3791 stammt aus der Korrekturvorlage des Ottobonianus. Wer letzteres annimmt, ist zu folgender Konstruktion gezwungen: Die noch im dritten Viertel des 9. Jahrhunderts geschriebene Handschrift Vat. Ottob. lat. 93 bietet verglichen mit der ursprünglichen pseudoisidorischen Version des Leo-Briefes an Theodoret (die uns in diesem Falle in Vat. lat. 3791 vorläge) eine bereits stark verderbte Textform. Der Korrektor des Ottobonianus hat eine Pseudoisidor-Handschrift besessen, die die ursprüngliche pseudoisidorische Rezension dieses Briefes überlieferte, nämlich die Vorlage von Vat. lat. 3791. Der verderbte Ottobonianus enthält unerklärlicherweise Lesarten, die der besten Überlieferung dieses Leo-Briefes in der Collectio Grimanica[13] näherstehen als die pseudoisidorische Version. Merkwürdigerweise hat sich der Korrektor auf den vom kirchenrechtlichen Standpunkt uninteressanten Brief Leos an Theodoret beschränkt, denn jedenfalls in den Leo-Briefen des Ottobonianus finden sich nirgends Korrekturen in der gleichen Häufigkeit wie in diesem Brief. Alle diese Annahmen sind so wenig wahrscheinlich, daß sie eines eigenen Beweises bedürften. Dieser Beweis läßt sich aber kaum führen. Damit bleibt nur die andere Möglichkeit übrig: Vat. lat. 3791 ist eine mittelbare oder unmittelbare Abschrift von Vat. Ottob. lat. 93 und kann somit als Repräsentant des Ottobonianus für dessen verlorenen Schlußteil gelten.

Wie oben bereits ausgeführt kann jede Aussage über Überlieferungszusammenhänge der Falschen Dekretalen auch als Aussage über Überlieferungszusammenhänge der CA gelten. Da die textlichen Abweichungen zwischen Vat. lat. 630, Vat. lat. 3791 (als Repräsentant von Vat. Ottob. lat. 93) und New Haven 442 nicht ausreichen, um verläßliche Aussagen über die Abhängigkeitsverhältnisse dieser Handschriften zueinander zu treffen, bleibt nichts anderes übrig, als auf die Gestalt der Falschen Dekretalen im engeren Sinne in diesen Handschriften auszuweichen. Erhebliche Abweichungen finden sich in diesen Handschriften bei den Briefen Leos I. In Bestand und Abfolge dieser Briefe unterscheiden sich die Handschriften so stark voneinander, daß auf den ersten Blick der Eindruck entsteht, als hätten die Leo-Brief-Sammlungen dieser drei Handschriften kaum etwas miteinander zu tun. Vergleicht man jedoch die Textgestalt einzelner Leo-Briefe innerhalb dieser Handschriften, so ergibt sich gleichwohl ein enger Zusammenhang. Bereits F. Maassen hat nachgewiesen, daß Pseudoisidor in seinen "echten" Bestandteilen nicht auf der echten Hispana fußt, sondern auf der HGA.[14] Die HGA ist ihrerseits aus einer stark verderbten Form der Hispana abgeleitet, nämlich aus der Hispana Gallica (HG), wie sie in der Handschrift Wien, Österreichische Nationalbibliothek 411 vorliegt. Alle drei Pseudoisidor-Handschriften stimmen im Text der Leo-Briefe mit der HGA gegen die echte Hispana[15] und gegen die HG[16] überein. Dazu einige Beispiele aus den Briefen 57 und 58 der Hispana.[17]

 

Brief 57

 

 

 

PL 84

Hispana

HG

HGA und Pseudoisidor

Z. 5

gaudendi

gaudens

gaudii

Z. 12f.

oboritura

oportune

oboriri

Z. 49

religiosissimaeque

religiosissime

et religiosissime

Z. 58

credo et spero

credendo et dispero

credendo et spero

Brief 58

 

 

 

Z. 3

missam

miseram

miserat

Z. 22

amplecti se

amplectisse

amplexus esset

Z.51

ac

haec

et

Z.54

mei

mihi

nostri

Z.60

falsasse

falsa esse

falsam esse

Z. 61f.

erroris

erris

heresis

Z. 65

elegerit

diligerit

delegerit

Z. 73

sinceri

sine eri

sine errori

 

Damit steht fest, daß die Leo-Brief-Sammlungen der drei Handschriften nicht unabhängig voneinander entstanden sein können. Wenn es gelänge, die Abhängigkeiten dieser Sammlungen voneinander zu ermitteln, so wäre damit auch die Abhängigkeit der drei Handschriften, bzw. der Pseudoisidor-Klassen, die durch diese Handschriften repräsentiert werden (Ottob. 93 = Klasse A1; Vat. lat. 630 = Klasse A/B; New Haven 442 = Cluny-Version), geklärt.

Die genuine Hispana enthält eine Sammlung von 39 Briefen Leos I.[18] Die HG enthält die gleichen Briefe, doch ist ihre Reihenfolge im Vergleich zur reinen Hispana durch eine Lagenverwirrung im Archetyp der HG durcheinander geraten. Dadurch haben in der HG auch einige Briefe einen Schluß erhalten, der ursprünglich zu einem anderen Brief gehört. Die Fälscher haben eine HG zur HGA umgearbeitet und sich bereits dabei bemüht, etwas Ordnung in das Chaos der HG zu bringen, ohne daß dieses Unternehmen völlig gelungen wäre. In der Form der Falschen Dekretalen, die in Ottob. 93 überliefert ist, wird der Sammlung der HGA ein Auszug von 15 Briefen aus der Leo-Brief-Sammlung der Quesnelliana vorangestellt. Vor diesen Briefen findet sich der Brief Leos I. an Theodoret von Cyrus, der zusammen mit der Damnatio Vigilii[19], die ebenfalls im Kontext der Leo-Briefe in Ottob. 93 steht, in den beiden Quesnelliana-Handschriften Paris, Bibl. nat. lat. 1454 und 3842A (beide s. IX 3/4) überliefert ist. Die Sammlung der HGA ist im Ottob. 93 etwas weiter in Richtung auf die echte Hispana purifiziert. Außerdem findet sich in dieser Handschrift noch der von Pseudoisidor gefälschte Brief Leos an die germanischen Bischöfe De privilegio chorepiscoporum[20]. In Vat. lat. 630 finden wir von einer Ausnahme abgesehen (JK 465) die Briefe der HGA. Diese Briefe stehen in der Reihenfolge der echten Hispana. Allerdings ist wie in der HGA der Schluß des Briefes Flavians von Konstantinopel (Nulla res diaboli) mit dem Schluß des Briefes Leos an die italischen Bischöfe (JK 414) vertauscht. In der Handschrift von New Haven finden sich im wesentlichen[21] die gleichen Briefe wie im Ottob. 93, doch sind die Briefe der HGA in die Reihenfolge der echten Hispana gebracht, und alle Briefe haben den gleichen Schluß wie in der echten Hispana.

Demnach steht Vat. Ottob. 93 (Klasse A1) der HGA am nächsten, hat jedoch zusätzlich zu den Briefen der HGA noch Briefe aus der Quesnelliana aufgenommen. Graphisch ergibt dies folgendes Bild:

Vat. lat. 630 enthält die Leo-Briefe der HGA in der Reihenfolge der echten Hispana. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten: Entweder hat der Redaktor dieser Handschrift bzw. der Redaktor von Klasse A/B neben der HGA noch eine Handschrift der echten Hispana benutzt, oder er hat auf eine mit Hilfe der echten Hispana korrigierte HGA (HGAcorr. ) zurückgegriffen. Aus Gründen, die wir noch erörtern werden, ist die zweite Möglichkeit wahrscheinlicher. Es ist jedoch nahezu ausgeschlossen, daß der Redaktor auf Klasse A1 zurückgegriffen hat, da in A/B sowohl die Quesnelliana-Briefe und der Brief an Theodoret als auch das von Pseudoisidor gefälschte Schreiben De privilegio chorepiscoporum fehlen. Graphisch ergibt dies folgendes Bild:

Die Cluny-Version enthält neben den Briefen der HGA sowohl den gefälschten Brief De privilegio chorepiscoporum als auch die Briefe aus der Quesnelliana und den Brief an Theodoret. Die Briefe aus der HGA sind von einer Umstellung abgesehen in der gleichen Reihenfolge wie in der echten Hispana aufgenommen, wobei auch die letzte Spur der Verwirrung, die sich in Klasse A/B noch findet, nämlich der Austausch der beiden Schlüsse, ausgemerzt ist. Da die Cluny-Version den in A/B fehlenden Brief JK 465 enthält, kann sie kaum auf A/B zurückgehen. Will man nicht annehmen, die Reihenfolge der Briefe wäre zweimal unabhängig voneinander wieder nach der echten Hispana wiederhergestellt worden, wird man eine gemeinsame Vorlage von A/B und der Cluny-Version annehmen müssen. Diese gemeinsame Vorlage kann kaum etwas anderes sein als eine korrigierte HGA (HGAcorr.). Graphisch ergibt sich somit folgendes Bild vom Zusammenhang der ältesten Überlieferung der Falschen Dekretalen:

Ein Vergleich der Leo-Brief-Sammlung der Collectio Lanfranci mit den Sammlungen der ältesten Pseudoisidor-Tradition macht es auch möglich, die Collectio Lanfranci bzw. ihre Vorlage (unsere Handschriftenklasse L) in dieses Schema einzubeziehen. Eine Gegenüberstellung der Briefe der Klasse A1 der Falschen Dekretalen (von 1-57 gezählt) und der Briefe der Collectio Lanfranci (von 1-28 gezählt) ergibt folgendes Bild:

 

A1

L

A1

L

A1

L

A1

L

A1

L

A1

L

1

 

11

 

21

 

31

 

41

14

51

23

2

 

12

 

22

 

32

9

42

 

52

24

3

 

13

 

23

4

33

10

43

15

53

25

4

 

14

 

24

5

34

11

44

17

54

26

5

 

15

3

25

 

35

12

45

16

55

27

6

 

16

 

26

 

36

13

46

18

56

 

7

 

17

 

27

 

37

 

47

19

57

28

8

1

18

 

28

6

38

 

48

20

 

 

9

2

19

 

29

7

39

 

49

21

 

 

10

 

20

 

30

8

40

 

50

22

 

 

 

L folgt also – sieht man von der Umstellung der Briefe 44 und 45 ab – der Reihenfolge von Klasse A1. Dort ist jedoch der Schluß des Briefes Leos I. an Anatholius von Konstantinopel (JK 483) durch ein Stück des Briefes Innocenz' I. an den Bischof Felix (JK 314) ersetzt. In der Collectio Lanfranci erscheint der Brief in der gleichen Form wie in der echten Hispana und der Cluny-Version. Will man nicht annehmen, der Redaktor von L und der der Cluny-Version seien unabhängig voneinander auf diese Korrektur gekommen, muß man einen Zusammenhang zwischen der Cluny-Version und der Vorlage der Collectio Lanfranci annehmen. Graphisch ergibt dies folgendes Bild:

Schließlich noch einige Bemerkungen zu den jüngeren Handschriftenklassen B und C: Ein Vergleich der Lesarten innerhalb der CA zeigt, daß diese beiden Klassen häufig mit Vat. lat. 630 (Klasse A/B) gegen die übrige Überlieferung stehen. Dazu einige Beispiele: Z. @@@: Vat. lat. 630, B, C conciliorum patrum statt sonst conciliorum; Z. @@@: Vat. lat. 630, B, C bona vita statt sonst bonae vitae; Z. @@@: Vat. lat. 630, B, C Peregrina vero statt sonst Peregrina; Z. @@@: Vat. lat. 630, B, C fuerit factum statt sonst factum fuerit usw. Dieser Befund macht folgenden Zusammenhang wahrscheinlich:

Was die CA angeht, sind die Unterschiede zwischen A1 und A/B relativ geringfügig, so daß sich eine Unterscheidung zwischen Klasse A1 und A/B nicht lohnt. Wir fassen diese beiden Klassen daher zur Klasse A zusammen und kommen zu fünf Handschriftenklassen der CA: A, K, L, B und C.[22]

Bis auf zwei Handschriften lassen sich alle bekannten Überlieferungen in dieses Schema einordnen. Die Ausnahmen stellen die CA-Überlieferung der Handschrift Bern, Burgerbibliothek 442 und die Handschrift Berlin, Deutsche Staatsbibliothek Phillipps 1764 dar, die die CA im Zusammenhang mit der Collectio Danieliana bzw. der mit der Collectio Danieliana eng zusammenhängenden 5. Untersammlung der Berliner Handschrift überliefert.[23] Die Collectio Danieliana überliefert sonst nicht bekannte Materialien aus der Werkstatt Pseudoisidors. Dementsprechend ist auch der CA-Text singulär. Dieser Text zeigt an verschiedenen Stellen eine frühere Verfälschungsstufe als die Vulgatversion der CA in den genannten fünf Klassen.[24] Die Berner Handschrift bietet demnach zweifellos den ältesten Text der CA. Seine Lesarten sind im Apparat zur Edition der CA mitgeteilt.

Als Leithandschrift konnte dieser älteste Text nicht in Betracht kommen. Dies hätte nämlich bedeutet, einen völlig singulären Text abzudrucken und den Text, der allein zu historischer Wirkung gekommen ist, in den Apparat zu verbannen.

1. Bern, Burgerbibliothek 442, s. Xl/2[25]

Die CA stehen als c. 66-130 innerhalb der Coll. Dan.[26] und sind in 64 jeweils durch CP. bzw. CAP. eingeleitete, nicht gezählte Kapitel eingeteilt; c. 51 ist durch c. 7 des Konzils von Sardika der Dionysio-Hadriana[27] ersetzt.

2. Berlin, Staatsbibliothek, Preußischer Kulturbesitz, Phillipps 1764

Die Handschrift überliefert im Zusammenhang mit ihrer 5. Untersammlung[28] die CA in der gleichen Form wie Handschrift 1.


[1] Ed. Schon, 2004, http://www.pseudoisidor.de/pdf/001_praefatio.pdf, S. 2 Z. 28 - S. 3 Z. 43 (ed. Hinschius, S. 17 Z. 26 - S. 18 Z. 3).

[2] Vgl. Schon, Exzerpte, S. 551 ff.

[3] Vgl. Schon, Redaktion, S. 500 ff.

[4] Handschriften Rouen, Bibl. municipale E.27 und Vat. lat. 3791.

[5] Vgl. Kerner u. a., Textidentifikation, S. 36, Anm. 79.

[6] CPL 1223. Vgl. E. E. Reynolds, The "Isidorian" Epistula ad Leudefredum: An Early Medieval Epitome of the Clerical Duties, Mediaeval Studies 41, 1979, S. 252 ff.

[7] 3CPL 1209.

[8] Siehe unten  S. @@@.

[9] Vgl. Williams, Codices S. 149 und Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung 1, S. 170 f., Anm. 63 mit dem Urteil B. Bischoffs. Zum Zusammenhang der ältesten Überlieferung siehe unten, S. @@@.

[10] Handschriften 1, 2, 11-14, 23, 25, 30.

[11] Brief 71 der Collectio Grimanica, ed. Schwartz, ACO 2, 4, S. 78-81, der von den pseudoisidorischen Handschriften nur den späten und gerade hinsichtlich dieses Briefs untypischen Vat. lat. 1340 herangezogen hat.

[12] Es fehlen ACO 2, 4, S. 80 Z. 31-81 Z. 3.

[13] Vgl. Schwartz, ACO 2, 4, S. XXIIII ff.

[14] Maassen, Pseudoisidor-Studien I-II.

[15] Zitiert nach PL 84.

[16] Zitiert nach Handschrift Wien, Österr. Nat.-Bibl. 411.

[17] PL 84, Sp. 725D-730B. Die Zeilenzählung erfolgt briefweise.

[18] Vgl. A. Chavasse, Les lettres du pape Léon le Grand, S. 28 ff.

[19] Ed. Hinschius, S. 628 f.

[20] Ebd., S. 628.

[21] Vgl. Chavasse (wie Anm. 57).

[22] Da die Klassen A, B und C im großen ganzen den Hinschius-Klassen der Falschen Dekretalen entsprechen, wurde die eingeführte Klassenbezeichnung beibehalten. Die Cluny-Version wurde mit K bezeichnet, da C bereits besetzt ist. L ist von der Collectio Lanfranci abgeleitet, da die meisten Handschriften dieser Klasse diese Sammlung enthalten.

[23] Coll. Dan. c. 66-130, siehe unten S. 113 ff. Die 5. Untersammlung liegt gedruckt vor in ed. Schieffer, MGH Conc. 4, Suppl. 2, 2003, S. 42 ff.

[24] In CA 20 fehlt das von den Fälschern in die Quelle (Konzil von Sardika der Dionysio-Hadriana, c. 3 Rubrik, ed. Turner, EOMIA 1, 2, 3, S. 447) hineininterpolierte episcopus; in CA 50 ist das testimonium der Quelle (4. Konzil von Karthago c. 58 = Stat. eccl. ant. c. 46, ed. Munier, Statuta, S. 87) nicht durch accusationem ersetzt, sondern zu accusationem vel testimonium erweitert; CA 51 ist durch c. 7 des Konzils von Sardika (ed. Turner, EOMIA 1, 2, 3, S. 460 Z. 1-462 Z. 27) ersetzt, vgl. im einzelnen unten S. 71 ff.

[25] Siehe unten S. @@@, Anm. @@@.

[26] Siehe unten S. 113 ff.

[27] Ed. Turner, EOMIA 1, 2, 3, S. 460 Z. 1-462 Z. 27.

[28] Vgl. ed. Schieffer, MGH Conc. 4, Suppl. 2, 2003, S. 42-55.

© 2005 Karl-Georg Schon
Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Er steht unter der GNU Free Documentation License.
Demnach dürfen Sie ihn frei weiter verbreiten und bearbeiten, vorausgesetzt Sie nennen den Namen des ursprünglichen Autors und Sie geben auch anderen das Recht den von Ihnen bearbeiteten oder verbreiteten Text unter den gleichen Bedingungen weiter zu verbreiten. Im einzelnen finden Sie Bestimmungen der GNU Free Documentation License unter dem Menüpunkt Lizenz.

Zuletzt geändert am 6.7.2005

[Home] [Überblick] [Text] [Übersetzungen] [Capitula Angilramni] [CA und die Fälschungen] [Bischofsprozess] [Überlieferung] [Rezeption] [Editionsgeschichte] [Zur Ausgabe] [Text] [Collectio Danieliana] [Lizenz] [Kontakt] [Links] [Impressum] [Inhalt]