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Projekt Pseudoisidor

Pseudoisidor

Capitula Angilramni

Collectio Danieliana

Pseudoisidor Teil I

Pseudoisidor Teil II

Pseudoisidor Teil III

 

Inhaltsverzeichnis

Überblick über die Fälschungen

IV.1. Die CA und Hadrian II. (867-872)

Die CA werden in der älteren Überlieferung Papst Hadrian I. (772-795) zugeschrieben. Durch einen fragmentarisch und handschriftlich nur im Zusammenhang mit den CA überlieferten Brief wird auch Hadrian II. mit den CA in Verbindung gebracht. In dem um den 8. März 868 geschriebenen Brief an Herzog Salomon III. von der Bretagne (857-874) beklagt der Papst Verstöße gegen die kanonische Disziplin, die in der Bretagne vorkämen: Benachbarte Bischöfe hätten sich über aufgezwungene Bischöfe in der Bretagne beschwert. Diese bretonischen Bischöfe würden im Gegensatz zu den kanonischen Bestimmungen ihre Angelegenheiten von weltlichen Gerichten regeln lassen. Außerdem würden in der Bretagne Bischöfe vor das Gericht von niederen Klerikern und Laien gezogen.[1] Die Einleitung des Brieffragments, das sich in den überliefernden Handschriften übergangslos an CA 20bis anschließt,[2] lautet in der Salzburger Handschrift: Sed et praesentis domnus papa Adrianus temporis istius eiusdemque Adriani tam nomine quam merito sui praecessoris aptus executor et persecutor haec exempla nuper ad Salamonem ducem Brittanorum destinata sui suorumque officii non inmemor observanda mandavit ac mandata nobis obsequenda propinquavit et cunctis imitanda exercuitpro loco, quo ait...[3] Demnach hat Hadrian II. die CA Salomon III. offiziell übersandt und somit approbiert.[4] Macht man sich dagegen die Version der Einleitung, wie sie in den Handschriften von Trier und Luxemburg überliefert ist, zu eigen, ist die Übersendung der CA durch Hadrian II. nicht eindeutig zu belegen. Dort ist nämlich die Lesart exempladurch ex epistola sua ersetzt. Diese Textversion ließe sich wie folgt deuten: Auch der gegenwärtige Papst Hadrian habe folgendes aus seinem Brief (haec ex epistola sua) an Salomon zu beachten aufgetragen und allen nachzuahmen befohlen. In diesem Falle wäre die Verbindung zwischen Hadrian II. und den CA erst von einem uns nicht näher bekannten Sammler zwischen 868 und 872 hergestellt worden. Eine sichere Entscheidung, welche der beiden Deutungen den wahren Sachverhalt trifft, erscheint schwierig. Wer sich für die Übersendung der CA an Salomon III. durch Hadrian II. entscheidet, hat allerdings die Schwierigkeit zu lösen, dass sich Hinkmar von Laon, soweit wir wissen, zu keiner Zeit auf diese Übersendung und die mit ihr implizierte päpstliche Approbierung berufen hat, obwohl die CA in seinem Streit mit Hinkmar von Reims eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben.[5] Jedenfalls müsste der Bischof von Laon von dieser Übersendung gewusst haben. Die Konzilienausgabe J. Sirmonds zitiert nämlich das Brieffragment Hadrians II. einschließlich der Einleitung (mit der Lesart ex epistola) aus einer sonst nicht bekannten defensio prior Hinkmars von Laon.[6] Ob Hadrian II. die CA also wirklich an Salomon III. geschickt und sie damit approbiert hat, muss mindestens offen bleiben. Wahrscheinlich ist es nicht.


[1] Hadriani papae ep. 11, ed. Perels, MGH Epp. 6, S. 712.

[2] Handschriften: Salzburg St. Peter a.IX.32 (Nr. 13); Trier, Stadtbibl. 927 (Nr. 14); Luxemburg, Bibl. nat. 29 (Nr. 11). Die mit der Trierer eng verwandte Luxemburger Handschrift war Perels unbekannt.

[3] Salzburg, St. Peter a.IX.32, f. 217r, ed. Perels MGH Epp. 6, S. 712, 26-31.

[4] So deuten die Stelle Langen, Pseudoisidor, S. 482f.; Dümmler, Synodalrede, S. 755; Seckel, Pseudoisidor, S. 290; Fuhrmann, Einfluß und Verbreitung 2, S. 278. Anderer Ansicht ist Schrörs, Konzilsrede, S. 26, Anm. 7 (von S. 24).

[5] Dazu unten IV.2.

[6] Sirmond. Concilia Galliae 3, S. 684. Sirmonds Konzilienausgabe ist auch über http://gallica.bnf.fr/ erreichbar.

© 2005 Karl-Georg Schon
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Zuletzt geändert am 14.3.2005